Werkzeugvermietung & Handel Richter Exclusive Werkzeugvermietung mit Reparatur Werkstatt / UVV Motor Kleingeräte Geräte an und Verkauf Wir sind Erfinder und Besitzer von : www.werkzeugvermietung-giessen.de © , www.werkzeugvermietung-wetzlar.de © www.werkzeugvermietung-marburg.de © , www.mietgeräte-wetzlar.de © www.selber-baggern.de © , www.werkzeugvermietung-dutenhofen.de © Öffnungszeiten nach Absprache : Mo - Fr 7.00 Uhr bis 19.30 Uhr , Sa 7:00 bis 18.00 Uhr
                                                Werkzeugvermietung & Handel Richter                Exclusive Werkzeugvermietung mit Reparatur Werkstatt / UVV Motor Kleingeräte                                                             Geräte an und Verkauf                                                    Wir sind Erfinder und Besitzer von :               www.werkzeugvermietung-giessen.de ©  ,   www.werkzeugvermietung-wetzlar.de ©              www.werkzeugvermietung-marburg.de © ,   www.mietgeräte-wetzlar.de ©                            www.selber-baggern.de ©  ,   www.werkzeugvermietung-dutenhofen.de ©          Öffnungszeiten nach Absprache :  Mo - Fr 7.00 Uhr bis 19.30 Uhr , Sa 7:00 bis 18.00 Uhr                                                                                                                                                                                                                          

Unsere Allgemeinen Geschäftbedingungen der Werkzeugvermietung & Handel Richter - Vermietung                            

 

Achten Sie auf Punkt 17.1 besonders

Verlust oder Diebstahl oder Sie klauen es selbst .

        

1 . Information

 

a) Durch die Bestellung erkennt der Mieter die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der

Werkzeugvermieten & Handel Richter (nachfolgend WHR genannt) an .

 

b) Sollte eine der nachstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt die

Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am Nächsten kommt.

Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

 

2 .Anlieferung und Abholung des Gerätes

 

a) Die Kosten für Anlieferung und Abholung des Mietgerätes hat der Mieter zu tragen.

Bei Ablauf der Mietzeit hat der Mieter das Gerät zurückzuliefern.

 

b) Hat der Mieter das Gerät verspätet zurückgeliefert, kann die WHR vom Mieter über

die Mietgebühren hinaus Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen.

 

c) Wird vom Mieter die Anlieferung des gemieteten Gerätes gewünscht, so sind die von

der WHR angegebenen Liefertermine unverbindlich. Der Mieter kann keine Rechte daraus

herleiten, dass die unverbindlichen Liefertermine nicht eingehalten wurden.

 

 

3 . Der Mieter ist verpflichtet :

 

a ) das gemietete Gerät bestimmungs - und fachgerecht zu benutzen und vor

Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen .

 

b ) für sach - und fachgerechte Wartung und Pflege des Gerätes Sorge zu tragen .

 

c ) sich oder einen Erfüllungsgehilfen in die Handhabung des Mietgegenstandes

einweisen zu lassen . Ausschliesslich durch die WHR eingewiesene

Personen sind berechtigt den Mietgegenstand zu benutzen .

 

d ) die Verantwortung dafür zu tragen, dass die Mietobjekte für den von ihm

vorgesehenen Einsatz geeignet sind . Für die Eignungsprüfung stellt die WHR

entsprechende technische Angaben der Einzelnen Geräte auf Anfrage bereit .

 

e ) sollte ein Schaden an dem gemieteten Gerät entstanden sein oder sollte die

Funktion des Gegenstandes durch einen technischen Defekt eingeschränkt

oder aufgehoben sein , ist der Mieter dazu verpflichtet , die WHR unverzüglich

von dem Schaden oder Defekt zu unterrichten .

 

f ) das gemietete Gerät in einem gereinigtem , und betriebsbereiten Zustand zurück

zu geben , erfolgt dies nicht , erfolgt die Reinigung sowie der Betriebsbereite Zustand

auf Kosten des Mieters durch WHR .

 

4 . Beginn der Mietzeit

 

Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, an dem das Gerät

zur Abholung für den Mieter bereitgestellt wird oder zwecks Zustellung zu

Mieter die Betriebsstätte verlässt.

 

5 . Beendigung der Miete

 

a) Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebnahme

erforderlichen Teilen bei der WHR oder zu einem vereinbarten

anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit

Ablauf der vereinbarten Mietzeit .

 

6. Berechnung und Mietzahlung

 

a ) Kosten für die Aufarbeitung des Gerätes / der Geräte werden gesondert berechnet .

Diese Kosten werden bei Rechnungsstellung fällig .

Alle angegebenen Preise verstehen sich ohne Schmier - , Kraftstoffe

und mittelbares Zubehör .

 

b ) Für die Mietpreise gilt die jeweils gültige Preisliste ggf .

Hompage www.Werkzeugvermietung-giessen.de oder

www.werkzeugvermietung-wetzlar.de  diese führt zu vorherigen

Homepage Adresse. 

die monatlich zum 01 eines Monates ggf. erneuert wird oder Angebote darauf mitgeteilt werden

Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer 19 % .

 

c ) Gibt der Mieter das Gerät erst nach dem Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt zurück , ist

für den Zeitraum zwischen dem Ende des Mietvertrages und der tatsächlichen Beendigung der

Mietzeit der jeweils geltende Mietpreis der aktuellen Preisliste ggf. Hompage als

Abrechungsgrundlage

vereinbart . Für diesen Fall bleiben weitere Schadensersatzansprüche vorbehalten .

 

d) Kommt der Mieter ganz oder teilweise mit den Zahlungen in Verzug, so sind vom

Tag der Fälligkeit an bis zum Tag des Zahlungseingangs die gesetzlichen

Verzugszinsen zu zahlen.

 

e) Die WHR ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen vor Beginn der Mietzeit

eine Kaution bis zur Höhe des Neuwertes zu verlangen. Eine Verzinsung erfolgt nicht.

Die WHR ist berechtigt, die Kaution mit den voraussichtlichen Kosten zu verrechnen.

Ansonsten wird die Rückzahlung der Kaution bei Rückgabe des Gerätes fällig.

 

f) Bei der Anmietung wird dem Mieter ein Mietvertrag ausgehändigt.

Hierbei handelt es sich nicht um einen Kostenvoranschlag oder eine Rechnung.

Vielmehr gibt der Mietvertrag nur die voraussichtlich entstehenden Kosten wieder.

Diese können sich jedoch aufgrund der Verlängerung der Mietdauer, Schäden am Gerät

oder durch andere Faktoren ändern .

 

7 . Pflichten des Mieters

 

a ) Der Mieter darf das Gerät weder verleihen , noch weiter vermieten , noch Rechte

aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Gerät einräumen .

 

b ) Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme , Pfändung oder dergleichen Rechte an einem

gemieteten Gerät geltend machen , so ist der Mieter verpflichtet , die WHR hiervon

unverzüglich , gegebenfalls unter Beifügung des Pfändungsprotokolls , durch

Einschreibenbrief zu benachrichtigen . Auf die gleiche Weise ist der Dritte von

der Unzulässigkeit seines Handelns in Kenntnis zu setzen .

 

c ) Der WHR ist jederzeit Auskunft über den Standort des Gerätes zu erteilen und

Zutritt zu dem Gerät zu gewähren .

 

d ) Verstößt der Mieter gegen eine der vorstehenden Bestimmungen , so ist er

verpflichtet die Kosten für eine Wiedererlangung der Geräte / des Gerätes zu

tragen und darüber hinaus im Falle der Unmöglichkeit der Rückgabe Schadenersatz

in Höhe des Zeitwertes zu leisten . Die Geltendmachung eines weitergehenden

Schadensersatzanspruchs bleibt vorbehalten . Weist der Mieter nach , dass ein

geringer Sachschaden entstanden ist , so ist dieser von ihm zu ersetzen .

  8. Arbeitszeit  / Berechnung der Miete Groß und Kleingeräte 

 Der Berechnung  der Miete sind als Arbeitszeit die normale Schicht von täglich 8 Stunden ( Großgeräte,  siehe Nr. 9 was Großgeräte sind, bei wöchentlicher Miete 5 Arbeitstage innerhalb einer Rahmenfrist von 7 Kalendertagen zugrunde gelegt. 

 Bei Kleingeräten gelten 24 Std. , genannt 1 Tag als Arbeitszeit,  bei

wöchentlicher Miete 5 Arbeitstage  innerhalb einer Rahmenfrist von 7 Kalendertagen zugrunde gelegt .

Bei monatlicher Miete sind die jeweiligen kalendarischen Werktage Abrechnungsgrundlage .

Bei einer Abweichung der kalendarischen Werktage zwischen einzelnen Bundesländern,  bedingt durch Feiertage,  werden die Werktage des Bundeslandes berechnet,  an dem sich jeweils der Mietgegenstand befindet.

Die Miete ist auch dann zu zahlen,  wenn die normale Schichtzeit oder 

die Kalendarischen Werktage bei Wochen - bzw. Monatsmiete nicht voll ausgenutzt werden .

Die über die achtstündige Schichtzeit hinaus geleisteten Stunden , bei

Großgeräten siehe Nr. 9 , gelten als abrechnungspflichtige Überstunden . Diese Überstunden sind bei Beendigung der Mietzeit  anzugeben und werden pro Stunde mit 1/8 des Tagesmietsatzes abgerechnet  . 

Auftragsänderungen  , insbesondere Kürzungen,  sind rechtzeitig anzukündigen . Bei Auftragskürzungen behält sich WHR  dass Recht vor , die Miete für ursprünglich  bestellte Mietzeit zu berrechnen,  sofern kein Ersatzauftrag beschafft werden kann . Dass gleiche gilt für stornierte Reservierungen .

 

8 . Versicherung / Schaden Großgeräte

   Für Mieter besteht die Möglichkeit , die Maschine selbst zu Versichern.

  In diesem Fall ist ein Nachweis der Selbstversicherung  durch den        Vermieter vor Übergabe des Mietgegenstandes zu erbringen.

  Die Höhe der Versicherungsprämie für Großgeräte  ( z.b Arbeitsbühnen,

   Gabelstabler,  Telestabler , Lkw's , Bagger und Lader ) ,sowie die Selbstbehalte werden im Mietvertrag festgelegt.

 Für folgende Schäden gilt ein Ausschluss  der Maschinenbruchversicherung

* Reifenschäden / Kettenschäden      

* Schäden durch unsachgemäße Verstauung / Befestigung des Ladegutes 

* Schäden durch Nichtbeachtung der Fahrzeug Abmessungen

* Schäden durch unsachgemäße Bedienung 

* Schäden durch grobe Fahrlässigkeit 

 

Der Mieter haftet für Schäden der oben genannten Art in voller Höhe selbst.  

Sind an dem gemieteten Gerät wärend der Mietzeit mehrere Schäden entstanden , so kann die WHR davon ausgehen , dass jeder Schaden durch ein einzelnes Schadenereignis verursacht wurde , es sei denn , der Mieter weißt nach , dass mehrere Schäden durch ein einzelnes Schadenereignis entstanden sind . 

Behauptet der Mieter, der Schaden oder die Schäden an dem gemieteten Gerät seien durch einen Defekt des gemieteten Gerätes entstanden,  so ist der Mieter verpflichtet nachzuweisen , dass der Schaden oder die Schäden nicht auf ein Verschulden des Mieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht .

 

9 . Unverschuldeter Schaden am Gerät

Weist der Mieter der WHR nach , dass das gemietete Gerät während der Mietzeit

mit einem Mangel behaftet war , den der Mieter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht

zu verteten hat , so erhält er von WHR für den emtsprechenden Zeitraum , in dem

er das Gerät nicht benutzen konnte , kostenlos ein Ersatzgerät . Weitergehende

Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen ..

 

b) Gibt der Mieter das gemietete Gerät nicht bis spätestens 30 Tage nach der

vereinbarten Mietdauer zurück,

ist die WHR dazu berechtigt, die Rücknahme des gemieteten Gerätes abzulehnen.

In diesem Fall ist der Mieter dazu verpflichtet, die Miete für den Zeitraum zu

bezahlen, bis die WHR ein Ersatzgerät beschafft hat.

Des weiteren ist der Mieter dazu verpflichtet, den Neupreis des

Ersatzgerätes zum Zeitpunkt der Lieferung an die WHR zu bezahlen.

Weitergehende Schadensersatzansprüche der WHR bleiben vorbehalten.

Weist der Mieter nach, dass der WHR kein oder nur eingeringerer Schaden

entstanden ist, ist dieser zu ersetzen.

 

10 . Haftung

 

Ab dem Zeitpunkt der Gefahrenübergabe stehen die Mietgegenstände unter Obhut des Mieters.

Weist der Mieter nach, dass der WHR kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist,

ist dieser zu ersetzen.

Die Gefahrenübergabe endet für den Mieter erst mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des

Mietgegenstandes und dem Quittieren der Rückgabe durch die WHR. Die Rückgabe von

Mietgegenständen nach Geschäftsschluss erfolgt zu Lasten und Risiko des Mieters,

der Mieter trägt in diesem Fall die Obhutspflicht bis zur ordnungsgemäßen Rücknahme

durch die WHR . Die Geschäftszeiten sind der Hompage oder der Preisliste zu entnehmen.

 

 

Der Mieter haftet ohne Einschränkung für alle durch ihn verursachten Schäden am Mietobjekt

oder für Schäden an fremdem Eigentum, die durch die Handhabung des Mietobjektes

verursacht werden. Bei Beschädigung oder Untergang des Mietobjektes haftet der Mieter

uneingeschränkt in Höhe des Neuwertes des angemieteten Gerätes.

 

 

Bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des gemieteten Gerätes haftet der Mieter dafür,

dass das Gerät nicht durch Dritte gebraucht wird. Stellt die WHR fest, dass das Gerät

nach der Freimeldung durch den Mieter weiter benutzt wurde, hat der Mieter die Kosten

der Weiterbenutzung in Höhe des Mietpreises zu tragen.

 

11. Sonstige Bestimmungen

 

a) Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen vorstehender

Bedingungen bedürfen der Schriftform.

 

b) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter nicht zu.

Aufrechnung durch den Mieter ist nur zulässig, wenn seine fällige Gegenforderung

von der WHR für unbestritten erklärt und rechtskräftig festgestellt wird.

 

c) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz der WHR.

 

d) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist ,

soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlicher Gerichtsstand Wetzlar vereinbart.

 

 

12 . Kündigung

Die WHR ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn...

 

a) der Mieter mit einer Mietrechnung oder mit Zahlungsverpflichtungen aus einem anderen

Rechtsgeschäft ganz oder teilweise länger als 10 Tage in Rückstand gerät.

 

b) der Mieter seine Zahlungen einstellt, insbesondere über sein Vermögen die

Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens beantragt oder ein außergerichtliches

Vergleichsverfahren anstrebt .

 

c) sich aus Umständen (Vollstreckungsmaßnahmen etc.) ergibt, dass der Mieter den fälligen

Verpflichtungen nicht nachkommen kann.

 

d) der Mieter trotz Abmahnung seinen Pflichten nicht nachkommt.

 

13 . Abtretung

a) Sofern der Mieter bei einem Schadensereignis, bei dem auch der gemietete

Gegenstand betroffen wurde, Schadensersatzansprüche gegen einen Dritten geltend machen kann, tritt er diesen Anspruch, soweit es den gemieteten Gegenstand betrifft,

an die WHR ab. Die WHR nimmt die Abtretung an. Der Mieter verpflichtet sich,

der WHR sofort ohne Aufforderung alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

 

b) Der Mieter tritt seine Ansprüche gegen seinen Auftraggeber, für den der

Mieter das Gerät verwendet hat, in Höhe des Rechnungsbetrages der WHR, an die WHR ab.

Die WHR nimmt die Abtretung an. Der Mieter ist verpflichtet, der WHR auf Verlangen seinen

Auftraggeber zu benennen.

 

14 . Bedienpersonal

 

Soweit Bedienpersonal von der WHR gestellt wird, ist der Mieter verpflichtet,

auf Bauten im Einsatzbereich wie z.B. Schachtabdeckungen, Kanäle, Tiefgaragen etc.

sowie auf evtl. Gewichtsbeschränkungen von Straßenbauten usw. unaufgefordert hinzuweisen bzw.

sich als Selbstfahrer zu informieren. Auf fachgerechte Abstützung der Geräte hat der Mieter zu achten.

 

15. Der Mieter ist verpflichtet

 

bezüglich der gemieteten Gegenstände die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten,

insbesondere hat er bei Fahrzeugen oder Anhängern darauf zu achten, dass das zulässige

Gesamtgewicht nicht überschritten wird, dass für das Zugfahrzeug eine ausreichende Anhängelast vorhanden ist und dass sonstige Verkehrsvorschriften eingehalten werden.

 

Der WHR dadurch entstehende Kosten, dass wegen eines Verstoßes

gegen straf- oder bußgeldrechtliche Vorschriften ein

Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, hat der Mieter zu tragen.

 

16. Gebrauchsanweisung

 

Der Mieter verpflichtet sich, die Gebrauchsanweisung und Herstellerangaben sorgfältig zu

lesen und zu beachten. Des weiteren sind Manipulationen und Veränderungen an den

Geräten unzulässig.

 

 

17. Verlust der Mietgegenstände

 

a) Der Mieter trägt die Gefahr des zufälligen Unterganges, Verlustes und Diebstahls .

 

b ) Als Bemessung des Wertes des Gerätes wird der Zeitwert zugrunde gelegt den die

Maschine zum Zeitpunkt der Anmietung hatte . Dieser Wert wird in foldenen

Schritten / Noten beziffert Neu 1  - Neuwertig 2  - guter Zustand  3 -  Zustand Ok 4

 

c ) Ist nur ein geringer Schaden Zustande gekommen ,wird dieser durch WHR repariert

und in Rechnung gestellt .

 

17.1 

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin ,dass bei Verlust oder Diebstahl oder Sie klauen es selbst ,

wir die Bildrechte und Daten von Ihrem Ausweiss / Bescheinigungen frei zur Verfügung haben , bis der Gegenstand bezahlt wurde und oder wieder auftaucht - eine Datenschutzklausel :

etc. sonstiges hebelt diese Erklärung nicht aus ,ebenso erlauben gestatten Sie die Weitergabe an dritte sonstiges.Sie sind damit einverstanden mit der Unterschrift auf dem Mietvertrag und erkennen diese Bedinungen hiermit an . Anderfalls mieten Sie woanders bzw. Klauen Sie die Gerätschaft woanders ! .

Es gibt immer eine Lösung bzw. abzahlen aber oftmals ist es Betrug , und echter Diebstahl unserer teuren Geräte dies können und wollen wir uns nicht mehr gefallen lassen .

 

18. Fristen und Termine

 

Die WHR haftet bei Terminlichen Verzögerungen nicht , wird sind bemüht schnellstmöglich

dass Gerät oder die Geräte Ihnen zur Verfügung zu stellen dies geschieht jedoch unverbindlich .

Für höhere Gewalt, Unfälle, Schäden und der gleichen, die eine Terminverzögerung ergeben bzw.

einen Ausfall eines Gerätes verursachen, haftet die WHR nicht.

Die WHR bemüht sich jedoch, in angemessener Frist ein Ersatzgerät zu stellen.

 

19. Gerichtsstand 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Wetzlar. 

 

 

 Stand , Juni 2017

 

 

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Kommentare

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  • Johann Reh (Freitag, 29. März 2024 09:56)

    Top-Adresse: Leibgeräte waren kurzfristig verfügbar, gute Preise, unkomplizierte und schnelle Abwicklung. Bei Bedarf jederzeit wieder.

  • Andreas Rau (Samstag, 16. März 2024 14:51)

    Ich bin echt froh so jemanden direkt hier im Ort zu haben. Top Service!!! Ich leihe nur noch Geräte hier aus.

  • Mario Reichenbächer (Sonntag, 19. Februar 2023 11:32)

    wir haben kurzfristig am 18.02.2023
    einen Hächsler gemietet.
    Sehr netter und kompetenter Konntackt. Mit anderen Worten ein Top SERVICE immer gerne wieder.
    Von uns 5 STERNE

  • Alp (Montag, 25. April 2022 01:42)

    Sehr erfahrender und kompetenter Geschäftsführer. Immer wieder gerne und danke für die wertvollen Tipps!

  • Albino (Sonntag, 03. April 2022 11:13)

    So muss das laufen.
    Wenn Qualität, dann hier!!
    Alles da, was das Herz begehrt.
    Weiter so!

  • Claudia K. (Freitag, 11. März 2022 20:48)

    Hochwertige und gepflegte Geräte, unkomplizierter Kontakt, faire Preise.
    Vielen Dank!

  • Manuel K. (Dienstag, 04. Januar 2022 10:02)

    Bagger und Stampfer gemietet. Verlief alles zuverlässig! Sehr empfehlenswert.

News :

An die Ökö Freaks  , alle Akkus werden über die Solarmasten geladen - Sie sind live dabei - aber nicht in die Steckdose packen ;)

 

 

 

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